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Lehrerfortbildung

Retten und Wiederbeleben - Qualifikation für Schwimmlehrkräfte

gemäß Erlass "Retten und Wiederbeleben - Qualifikaton für Schwimmlehrkräfte"

Die Fortbildung erfolgt gemäß der aktuellen Bestimmungen für den Schulsport 2018 (siehe Download unten auf dieser Seite). Es muss die erweiterte "Kombinierte Übung" ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge absolviert werden:

- 15 m Anschwimmen in Bauchlage.
- Abtauchen auf 2-3 m Wassertiefe und Heraufholen eines Fünfkilorings.
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff.
- 15 m Schleppen eines Partners.
- Anlandbringen des Geretteten.
- Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung.


Lehrkräfte, die Schwimmunterricht in Schwimmbädern mit über 3 m Wassertiefe unterrichten, müssen zusätzlich zum DRSA Bronze nachweisen, dass sie einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen können.
 

Zielgruppe:

Sportlehrerinnen und Sportlehrer, die Schwimmunterricht erteilen (möchten).

Ziel/-nutzen:

Die Schulleitung hat gemäß Erlass darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung des Schwimmunterrichts nur Lehrkräfte beauftragt, die die oben genannte "erweiterte Kombinierte-Übung" beherrschen.

Voraussetzungen:

DRSA Bronze

Kosten:

Die Lehrgangskosten betragen 35,00 € pro Teilnehmer.

Die Kosten beinhalten den Eintritt in das Hallenbad, Fortbildung sowie die Ausstellung und Registrierung einer Bescheinigung.

Anmerkungen:

Die Fortbildung ist keine Verlängerung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze!

Download des Erlasses: 

Bestimmungen für den Schulsport (RdErl. d. MK v. 1.9.2018 - 24 - 52 100/1 – VORIS 22410)

Anmeldung bzw. Fragen dazu unter Kontaktformular.

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